Pfändungsschutzkonto

Nach alter Rechtslage war es möglich, ein Girokonto zu pfänden. Das bedeutete, dass eventuell vorhandenes Guthaben eingefroren und später an die Gläubiger ausgezahlt wurde. Damit war eine Teilnahme des Schuldners am wirtschaftlichen Leben ab dem Zeitpunkt der Kontopfändung nicht mehr möglich. Das führte zu weiteren Zahlungsproblemen und oft in eine schlimme Abwärtsspirale.

Nach neuer Gesetzgebung gibt es ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Mit dem P-Konto können Schuldnerinnen und Schuldnern auch während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte verfügen. Doch selbst wenn es dadurch einen gewissen finanziellen Spielraum gibt, sollte man bei einer Kontopfändung die Hilfe eines erfahrenen Schuldnerberaters in Anspruch nehmen. Am besten so schnell wie möglich.

Wie bekommt man ein P-Konto?

Jeder, der ein Girokonto hat, kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Das gilt sogar für Konten, die schon gepfändet sind.

Wie hoch ist der unpfändbare Anteil beim P-Konto?

Der Grundfreibetrag beim P-Konto beträgt für jeden Menschen zurzeit monatlich 1410,- Euro. Diese Summe darf nicht gepfändet werden. Unterhaltspflichtiger erhalten einen höheren Grundfreibetrag. Dieser beläuft sich auf zurzeit 1937,76 Euro bei einer unterhaltsberechtigten Person. Also zum Beispiel, wenn man für ein Kind Unterhalt zahlt.

Weitere Erhöhungen des Grundfreibetrages bei mehreren unterhaltspflichtigen Personen sind im Gesetz vorgesehen.

Dafür können wir Ihnen für ein erhöhten Freibetrag die Bescheinigung nach §850k ausstellen

Fragen zur Höhe des Grundfreibetrages beantworten die Mitarbeiter der Schuldnerhilfe Hamburg gerne. Sie erstellen auch die geforderten Nachweise zum genauen Umfang des Pfändungsschutzes. Dieser Pfändungsschutz ist dann auch für das kontoführende Institut verbindlich. Nach der Einrichtung eines P-Konto sollte jeder Schuldner den nächsten Schritt gehen und seine finanziellen Probleme dauerhaft mit Hilfe der Schuldnerberatung lösen.

Bei Fragen oder Problemen zum Pfändungsschutzkonto erreichen Sie uns unter der Rufnummer 040 – 636 655 60

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