Mehr Geld für Bürger: Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024 bis Juni 2025

Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2024 sind vom Bundesjustizminister bekanntgegeben worden.

Daraus ergibt sich die neue Pfändungstabelle 2024 / 2025 für Gehaltspfändungen und für das P-Konto.

In der „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung“ vom 16.05.2024 informiert der Gesetzgeber über die konkreten Zahlen und hat die dazugehörige Pfändungstabelle veröffentlicht, die ab dem 1. Juli 2024 für ein Jahr gültig ist.

Warum Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag – auch Pfändungsfreigrenze genannt – dient der Sicherung des Existenzminimums des Schuldners. Ihm soll vom Gehalt wenigstens so viel bleiben, dass er und seine Familie nicht auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld angewiesen sind. Andernfalls würde der Staat indirekt für private Schulden haften.

Der Pfändungsfreibetrag gilt sowohl für die direkte Gehaltspfändung beim Arbeitgeber als auch bei der Kontopfändung bei der Sparkasse oder Bank, bei der der Schuldner sein Girokonto hat. Das Girokonto wird durch Pfändungsfreibeträge nur geschützt, wenn es in Form eines sogenannten Pfändungsschutzkontos – P-Konto – geführt wird.

Neue Pfändungsfreibeträge ab dem 1. Juli 2024 in § 850 c Abs. 1 ZPO

Geregelt sind die Pfändungsfreibeträge in § 850c Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung).

Wichtig: Pfändungsfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der nicht von einem Gläubiger gepfändet werden kann, sondern beim Schuldner verbleibt.

Bis zum 30.6.2024 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.402.28 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.499,99 Euro.

Muss der Schuldner dritten Personen Unterhalt leisten, etwa Kindern oder Ehefrau, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag.

Die Beträge, um die sich der Pfändungsfreibetrag ab dem 1. Juli 2024 erhöht, können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen.

Pfändungsfreibetrag ab 1. Juli 2024

Grundfreibetrag = Schuldner allein:                   1.499,99 €

zusätzlich für einen Unterhaltspflichtigen:          561,43 €

Muss der Schuldner 5 Personen Unterhalt leisten, so beträgt der Pfändungsfreibetrag 3.303,77 Euro. Das ist der höchste zulässige Grundpfändungsbetrag.

Weitere Infos:  https://schuldnerhilfe-hamburg.de/pfaendungsschutzkonto/