Umgang mit Inkasso-Firmen

Millionen Deutsche haben bereits Post von einer Inkasso-Firma erhalten. Wobei die Firmen nicht zimperlich sind, in den Schreiben die Adressaten unter Druck zu setzen. Oftmals wissen die Betroffenen nicht, ob die Forderungen berechtigt sind, und zahlen.

Verbraucherschützer sprechen von der „Konsumentenplage des 21. Jahrhunderts“. Gemeint ist die Tatsache, dass immer mehr Unternehmen mitunter ohne Mahnung ihre Forderungen an säumige Kunden an eine Inkassofirma weitergeben. Betroffene sind oftmals kaum in der Lage, zu beurteilen, ob die Zahlungsaufforderungen – auch in der Höhe – gerechtfertigt sind. Häufig drohen Unternehmen mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, unseriöse Firmen gar mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Hausbesuch zur Pfändung von Wertsachen.

Der Deutsche Inkasso Dienst DID setzt noch einen drauf, und kündigt Schuldnern auch in der Corona-Pandemie Hausbesuche an, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Ein Verbraucher aus Hamburg erhielt ein Schreiben, in dem das Unternehmen mitteilte, ein Außendienstmitarbeiter wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte der Verbraucher die Schuld jedoch zeitnah begleichen, würde der DID von einem Hausbesuch absehen.

„Mit diesen Schreiben werden Schuldner massiv unter Druck gesetzt“, unter der Last der offenen Forderung fühlen sich Schuldner häufig verpflichtet, solchen Hausbesuchen zuzustimmen. Das Unternehmen riskiert damit sowohl die Gesundheit des Schuldners als auch der eigenen Mitarbeiter. Das ist unverantwortlich.“

Schreiben entbehren jeglicher Grundlage

Demnach sollten sich Betroffene von dem Schreiben nicht erschrecken lassen. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Denn Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.

Andere Unternehmen stellen Schuldnern diese Hausbesuche sogar extra in Rechnung. Offene Forderungen werden auf diese Weise weiter aufgebläht. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.

Schuldner sollen tätig werden

Wir raten dazu, finanzielle Probleme offensiv anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben: „Schulden regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Handeln ist gefragt. Gerade im Umgang mit Inkasso-Diensten ist es wichtig, seine Rechte als Schuldner zu kennen und durchzusetzen. Die Unternehmen spekulieren häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen einfach nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.“

Die Schuldnerhilfe informiert Betroffene über ihre Rechte und Pflichten und zeigt Wege aus der Schuldenfalle. 

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Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig jedes Jahr eine SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern.

Bundestag beschließt Schuldenfreiheit nach drei Jahren für alle!

Die Dauer einer Privatinsolvenz in Deutschland betrug bisher generell sechs Jahre. Diese lange Zeit hielt viele Betroffene davon ab, Privatinsolvenz zu beantragen. Der Bundestag hat nun den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angenommen.

In seiner Sitzung vom 17.12.2020 beschloss der Bundestag die Änderung.

Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden.

Ziel der Richtlinie ist es, dass Privatpersonen in der EU, also auch in Deutschland, alle ihre Schulden bereits nach drei Jahren verlieren und ein neues, schuldenfreies Leben beginnen können. Die Verkürzung auf drei Jahre macht die Insolvenz für viele Personen zur besten Möglichkeit, sich der Schulden sicher zu entledigen.

Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.

Viele Menschen mit Schulden fragen sich derzeit, ob die Verkürzung der Insolvenz auch für sie positiv ist. Die Antwort ist in vielen Fällen: Ja. Denn nun ist das Insolvenzverfahren für noch mehr Betroffene der beste Weg aus den Schulden.

Kontaktieren Sie uns gerne jetzt für eine Erstberatung zur Entschuldung.

Information bzgl. Corona Schutz

Die Schuldnerberatung und Insolvenzberatung ist trotz der schwierigen Situation gesichert. Wir möchten die Hilfebedürftigen weiter unterstützen. Deshalb haben wir einige Schutzmaßnahmen eingeführt. Der Berater hält den Sicherheitsabstand ein, die Räumlichkeiten werden nach jeder Beratung desinfiziert und der Berater hat einen Spuckschutz installiert.

Schuldnerberatung für Selbständige bei Coronavirus Problemen

Aufgrund des aktuellen Thema Corona (Coronavirus) wurden die Beratungszeiten für Selbständige ausgeweitet. Wir möchten Firmen, die durch Corona in die Krise geraten sind schnellstens helfen.

Für diese Unternehmen rufen Sie uns unsere Hotline unter 0800 220 41 00 an. Dort erhalten Sie kurzfristig einen Termin zur professionellen Schuldnerberatung für Selbständige.

Wir sind für Sie da

Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 040 / 636 655 60

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