Die Änderung der Pfändungstabelle ab dem 01.07.2021 führt auch zur Änderung der P-Konto-Bescheinigung im Fall, dass eine Erhöhung des Freibetrags erforderlich ist.

Die pfändungsfreien Beträge steigen um 6,28! Der Grundfreibetrag steigt somit auf 1.252,64 Euro. 

Pfändungsfreier Betrag steigt um 6,28 Prozent

Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt demnach von aktuell 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 443,57 Euro auf 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht von 247,12 Euro auf 262,65 Euro. 

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